25 November 2007
§ 22 Übergangsbestimmungen
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(1) Im Dezember 2007 ist ein Kreisparteitag einzuberufen und eine Neuwahl des Kreisvorstandes durchzuführen.

(2) Bis zur Beschlussfassung einer Landessatzung auf der 1. Tagung des 1. Landesparteitages der Partei DIE LINKE Rheinland-Pfalz finden entsprechende Regelungen der Bundessatzung Anwendung.

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