25. November 2007
§ 10 Kreisparteitag
(1) Der Kreisparteitag findet mindestens einmal im Jahr statt. Er wird vorm Kreisvorstand einberufen Der Kreisparteitag konstituiert sich als Kreismitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung, deren Tagungen grundsätzlich mitgliederöffentlich sind.

(2) Der Kreisvorstand beruft den Kreisparteitag 4 Wochen vorher durch eine schriftliche
Einladung der Mitglieder unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist verkürzt werden.

(3) Anträge zur Kreismitgliederversammlung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Versammlung an
den Kreisvorstand einzureichen. Den Mitgliedern sind die Anträge bis spätestens drei Tage vor der
Versammlung zuzustellen

(4) Der Kreisparteitag ist das oberste Organ des DIE LINKE Kreisverbandes Alzey-Worms. Zu seinen
Aufgaben gehören:
1. Beschlußfassung über
a. den Rechenschaftsbericht des Kreisvorstandes
b. den Rechnungsprüfungsbericht –
c. die Entlastung des Kreisvorstandes
2. die Wahl des Kreisvorstandes, der Kreisfinanzrevisionskommission und der Kreisschlichtungskommission (siehe dazu §13)
3. die Beschlußfassung über die Satzung des Kreises und der Geschäftsordnung
4. die Beschlußfassung über die ihr ordnungsgemäß vorgelegten Anträge und die Zulassung von
Dringlichkeitsanträgen

(5) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung ist einzuberufen
1. auf Beschluß einer ordentlichen Mitgliederversammlung
2. auf Beschluss des Kreisparteirates
2. auf Beschluß des Kreisvorstandes
3. auf Antrag von 40 % der Kreismitglieder (bis 10 Mitglieder) auf Antrag von 25 % der Kreismitglieder (bis 29 Mitglieder) auf Antrag von 20 % der Kreismitglieder ( ab 30 Mitglieder)

(6) Beschlüsse und Wahlergebnisse der Kreismitgliederversammlung sind zu protokollieren und außerdem von der/dem Protokollführer/in und vom Versammlungsleiter/Innen zu unterzeichnen.

 

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